Blockaden im Fuß können sich als Kettenreaktion über das Knie, die Hüfte, das Becken bis zur Wirbelsäule fortsetzen und somit eine Ursache für Rückenschmerzen sein.

Kosten für die Behandlung

Sie können sich von mir osteopathisch behandeln lassen unabhängig von Ihrer Krankenversicherung.  

Die osteopathische Behandlung können Sie auch ohne Verordnung oder Rezept als Heilpraktikerleistung bzw. Selbstzahlerleistung erhalten.

Die Abrechnung meiner Therapie erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sie erhalten eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag muss unabhängig von einer eventuellen Kostenübernahme der Versicherung bezahlt werden. Selbstzahler können gegen Quittung in der Praxis bar bezahlen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktiker leider nicht. Ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen übernimmt anteilig Kosten für die Osteopathie. Diese Voraussetzungen erfülle ich mit meiner abgeschlossenen Ausbildung. Private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten für die Heilpraktikerleistung und die Osteopathie entsprechend der von Ihnen vereinbarten Tarife.

Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe die Kosten für die Behandlung erstattet werden.

Ihre Behandlungskosten können Sie steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.